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Beim Surfen im Internet werden wir auf Websites immer wieder mit Anfragen in Bezug auf Cookies konfrontiert. Cookies sind kleine Datenpakete, die bei Besuch der Website auf dem PC des Nutzers gespeichert werden. Auf diese kann derjenige, der das Cookie gesetzt hat, immer wieder zugreifen und so z.B. das Surfverhalten des Nutzers nachvollziehen. Da die Cookies Daten enthalten, sind diese auch für die DSGVO relevant.

Nach bisheriger Rechtslage reichte der Hinweis auf die Verwendung von Cookies und die damit einhergehende Möglichkeit, der Verwendung von Cookies zu widersprechen.

Die DSGVO verlangt jedoch, dass vor einer Datenverarbeitung die Einwilligung des Betroffenen eingeholt wird. Somit müsste der Nutzer auch in die Verwendung von Cookies explizit einwilligen. Fraglich ist, ob die DSGVO die bisherigen Regelungen verdrängt und wie mit den Cookies umzugehen ist.

In der Praxis hat sich nunmehr der Hinweis auf die Cookies dahingehend durchgesetzt, dass der Nutzer auf die Verwendung der Cookies und darauf, dass er sich durch den Verbleib auf der Website mit der Verwendung der Cookies einverstanden erklärt, hingewiesen wird. Eine endgültige, rechtsverbindliche Entscheidung über diese Problematik ist jedoch noch nicht ergangen, so dass die rechtskonforme Verwendung von Cookies weiterhin ungeklärt bleibt.

Quelle: https://www.aufrecht.de/beitraege-unserer-anwaelte/datenschutzrecht/ein-halbes-jahr-datenschutzgrundverordnung-dsgvo-eine-zwischenbilanz.html