Warnung vor Metas KI-Plänen

Von wmfact, 13. Juni 2024
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German

Ende Mai hatte der Konzern die Nutzer seiner Dienste Facebook und Instagram in knappen Worten per E-Mail darüber informiert, dass das Unternehmen plant, seine als „KI bei Meta“ bezeichneten Dienste - sie nutzen Algorithmen der Künstlichen Intelligenz - auch in Europa einzusetzten. Für das Training der Dienste plane Meta, auch Daten der Nutzer zu verwenden.

Dieses Vorhaben ruft nun auch die Datenschutzbehörden in Deutschland und Irland auf den Plan: „Nutzerinnen und Nutzer der Meta-Dienste Facebook und Instagram sollten kurzfristig überlegen, ob sie Meta gestatten möchten, dort geteilte Inhalte für das KI-Training zu nutzen“, so Hamburgs Datenschutzbeauftragter Thomas Fuchs, und weiter: „Wer das nicht will, sollte vor dem 26. Juni Widerspruch einlegen, damit Meta die persönlichen Daten nicht in seine KI-Systeme einspeist“.
Inwieweit die Meta-Pläne mit dem europäischen Datenschutzrecht vereinbar sind, untersucht derweil auch die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commission (DPC), wie die WirtschaftsWoche aus dem Umfeld der Behörde erfuhr. 
Meta will unter andertem Informationen aus verschiedenen Quellen nutzen, wie etwa Fotos, Videos, Audio-Dateien oder Bildunterschriften, die Nutzer der Dienste auf Facebook und Instagram veröffentlicht haben. 
Zudem verblüfft Datenschutzfachleute unter anderem, offenbar auch Nutzerinhalte aus der Vergangenheit für das KI-Training verwenden will. Damit würde sich der Konzern das Recht zugestehen, auf Daten zurückzugreifen, die Nutzer veröffentlicht haben, bevor ihnen überhaupt bekannt war, dass sie einmal in KI-Systemen verarbeitet werden sollen. „Ein solcher zeitlicher Rückgriff ist problematisch und muss besonders gut begründet werden“, so ein Jurist einer großen Digitalberatung, die auch für Social-Media-Unternehmen tätig ist.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erlaubt die Verarbeitung von Nutzerdaten nur in wenigen, in Artikel 6 aufgezählten, Ausnahmefällen. Meta beruft sich bei seinem geplanten Zugriff auf den sechsten Unterpunkt dieses Artikels zu „berechtigten Interessen“ des Unternehmens, die schwerer wiegen als die Schutzrechte der Betroffenen - eine Regelung, die beispielsweise für die Erstellung von Rechnungen auf der Basis von Nutzerdaten geschaffen wurde.

Quelle:
https://www.xing.com/m/vz-y9amxFTkf9UEiZ9ZbAH

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